Ausländische Arbeitskräfte
Jede vierte Person, die in der Schweiz ihr Geld verdient, ist Ausländerin oder Ausländer. Die Schweizer Wirtschaft würde ohne ausländische Arbeitskräfte nicht funktionieren. Gebraucht werden vor allem Arbeiter und Hilfskräfte, zum Beispiel für den Bau und die Hotellerie. Und gebraucht werden ausländische Spezialisten: Techniker, Ingenieurinnen, Informatiker, Wissenschaftlerinnen.
2002 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches den so genannten freien Personenverkehr zwischen den alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union EU und der Europäischen Freihandels-Assoziation EFTA ermöglichte. D.h. Menschen aus diesen Ländern können seither ohne grössere Hürden in anderen Ländern der EU und EFTA arbeiten. Diese neue Regelung wird vor allem von deutschen Arbeitskräften aus den Bereichen Management, Ausbildung und Medizin rege genutzt.
Eine 2005 durchgeführte Studie zeigte, dass dies - entgegen vielfach geäusserter Befürchtungen - keine grossen Auswirkungen auf die Arbeitslosenzahlen und Löhne hatte.
Grenzgänger/-innen
Die so genannten Grenzgänger/-innen sind Arbeitskräfte, die im benachbarten Ausland leben, jedoch in Schweizer Grenzregionen arbeiten. Während sie früher täglich über die Grenze in ihren Wohnort zurückkehren mussten, müssen sie sich seit 2002 noch mindestens einmal wöchentlich in ihrem Heimatland aufhalten.
Mehr als die Hälfte aller Grenzgänger/-innen leben in Frankreich, je ein Fünftel in Deutschland und Italien. Die meisten arbeiten in der Nordwestschweiz, in der Genferseeregion und im Kanton Tessin.
Im Juni 2007 werden die Grenzen aufgehoben und die Grenzgänger/-innen überall in der Schweiz arbeiten können.
"Fremdenhasser wird es immer geben. Erst haben sie die Einwanderer wegen mangelnder Fachkenntnisse kritisiert; jetzt heisst es wieder, sie seien überqualifiziert."
Roger de Weck (1953 -) Schweizer Politik-Komentator und Journalist
Externe Links
- Erwerbstätige nach Geschlecht und Nationalität Bundesamt für Statistik
- Ungenutztes Potenzial der illegalen Migranten swissinfo (2006)

