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Arbeitsfrieden

Postangestellte demonstrieren für mehr Lohn (in neuem Fenster)

Postangestellte demonstrieren für mehr Lohn© Jo Montana / imagepoint.biz

In der Schweiz gibt es eine ziemlich lange Tradition der friedlichen Beilegung von Arbeitskonflikten. Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen basieren auf dem Prinzip des so genannten Arbeitsfriedens. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitskonflikte in der Regel am Verhandlungstisch gelöst werden. Streiks sind deshalb sehr selten in der Schweiz. Es kommt vor, dass Angestellte ihren Unmut in einer kurzen Arbeitsniederlegung äussern, solche Aktionen dauern jedoch meistens höchstens ein paar Stunden. Wochenlange Streiks wie Anfang 2006 in einem metallverarbeitenden Betrieb im Berner Jura sind die Ausnahme.

Der Grundstein zu diesem so genannten Arbeitsfrieden wurde 1937 gelegt, als sich die Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband in der Metallindustrie auf ein Friedensabkommen einigten: Die Gewerkschaften versprachen, auf Streiks zu verzichten, und die Arbeitnehmer verpflichteten sich, Konflikte zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite künftig mit Hilfe von Verhandlungen beizulegen.

Die Gewerkschaften

Die Gewerkschaften waren massgeblich am Aufbau sozialer Einrichtungen beteiligt. Auf ihre Initiative wurden Arbeitslosen-, Unfall-, Kranken- und weitere Unterstützungskassen gegründet. Neben den Parteien und verschiedenen anderen Interessenverbänden spielen die Gewerkschaften auch auf politischer Ebene eine wichtige Rolle. Sie werden vor allem dann aktiv, wenn es um den Schutz der Arbeitnehmenden und den drohenden Abbau sozialer Einrichtungen geht. Ausserdem werden die Gewerkschaften von der Regierung beigezogen, wenn es um die Ausarbeitung neuer Gesetze geht, die den Bereich der Arbeit betreffen.

Die Gewerkschaften sind heute mehr gefordert denn je. Mit der zunehmenden Globalisierung und der teilweisen Verlagerung der Produktion in Billiglohnländer geraten auch die Löhne in der Schweiz vermehrt unter Druck.

Jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin kann selber entscheiden, ob er/sie einer Gewerkschaft beitreten will. Finanziert werden die Gewerkschaften aus den Mitgliederbeiträgen.

In der Schweiz waren 2004 rund 25% der Arbeitnehmenden Mitglieder von Gewerkschaften. In Deutschland waren es 27% und in Österreich 47%.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, unter dessen Dach 16 Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen sind, ist die grösste Arbeitnehmerorganisation der Schweiz. Ein weiterer Dachverband ist Travail.Suisse, dem 13 Gewerkschaften angeschlossen sind.

Daneben existieren einzelne Arbeitnehmerverbände, die nirgends angeschlossen sind, wie etwa der Dachverband Schweizer Lehrer und Lehrerinnen, der Zentralverband des Staats- und Gemeindepersonals oder der Kaufmännische Verband Schweiz.

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