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Elektro- und Elektronikabfälle

Die Schweiz hat auf dem Gebiet der Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte zum Schutz der Umwelt Pionierarbeit geleistet.

1998 wurde eine Verordnung (VREG - vorgezogene Recycling-Gebühr) eingeführt, welche Herstellern, Importeuren sowie Händlern vorschreibt, die zur Entsorgung bestimmten Geräte gratis und ohne Zwang zu einem Neukauf zurückzunehmen. Die Konsumenten sind ihrerseits zur Rückgabe verpflichtet; sie können dies entweder an jeder Verkaufsstelle oder an den offiziellen Abgabestellen von SENS und SWICO tun.

Die Steuer zur Deckung der Recycling-Kosten wurde in den Kaufpreis der Güter integriert, um eine wirkungsvolle Umsetzung sicherzustellen.