Elektro- und Elektronikabfälle
Die Schweiz hat auf dem Gebiet der Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte zum Schutz der Umwelt Pionierarbeit geleistet.
1998 wurde eine Verordnung (VREG - vorgezogene Recycling-Gebühr) eingeführt, welche Herstellern, Importeuren sowie Händlern vorschreibt, die zur Entsorgung bestimmten Geräte gratis und ohne Zwang zu einem Neukauf zurückzunehmen. Die Konsumenten sind ihrerseits zur Rückgabe verpflichtet; sie können dies entweder an jeder Verkaufsstelle oder an den offiziellen Abgabestellen von SENS und SWICO tun.
Die Steuer zur Deckung der Recycling-Kosten wurde in den Kaufpreis der Güter integriert, um eine wirkungsvolle Umsetzung sicherzustellen.
Externe Links
- Abfallwegweiser Elektrogeräte Bundesamt für Umwelt
- Die SENS ist eine unabhängige, neutrale und nicht Gewinn orientierte, gemeinnützige Stiftung. Zweck ist die Förderung von privatwirtschaftlich organisierten Entsorgungslösungen. Stiftung Entsorgung Schweiz SENS
- Die SWICO Recycling Garantie wurde vor 15 Jahren als freiwilliges System zur fachgerechten Sammlung und Wiederaufbereitung für ausgediente Geräte, Verbrauchsmaterialien und Verpackungsmaterial eingeführt Schweizer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO