Kehrichtdeponien
Die direkte Entsorgung brennbarer Abfälle in Kehrichtdeponien ist in der Schweiz verboten. In Kehrichtdeponien dürfen ausschliesslich nicht brennbare Abfälle verwertet werden. Es werden drei verschiedenen Deponietypen unterschieden, welche den unterschiedlichen Schadstoffgehalten und deren potentiellen Umweltrisiken Rechnung tragen:
Inertstoffdeponien
Inertstoffdeponien nehmen gesteinsähnliche, schadstoffarme Materialien auf, welche wenig Schadstoffe abgeben; zum Beispiel Bauabfälle (Beton, Ziegel, Glas) und dergleichen. Aufwand und Kosten für diesen Deponietyp sind aufgrund des relativ kleinen Risikopotentials eher niedrig.
Reststoffdeponien
Reststoffdeponien sind für schwermetallreiche Materialien bestimmt, welche aber weder Gase noch leicht wasserlösliche Stoffe abgeben. Typische Reststoffe stammen aus Kehrichtverbrennungsanlagen (zum Beispiel Filteraschen und Rauchgasreinigungsrückstände). Diese Deponien müssen besser ausgerüstet und überwacht werden als Inertstoffdeponien.
Reaktordeponien
Alle übrigen Deponieabfälle gelangen in eine sogenannte Reaktordeponie, wo mit chemischen und biologischen Prozessen zu rechnen ist. Reaktordeponien stellen ein grosses Risikopotential dar. Gewisse Abfälle müssen sogar in isolierten Deponieabschnitten gelagert werden, um beispielsweise zu verhindern, dass Schwermetalle gelöst und ins Sickerwasser gelangen.