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Alpenkonvention

Die Schweiz teilt die Alpen mit sieben anderen Ländern. Um die Probleme der Bergregionen auch wirkungsvoll lösen zu können, müssen diese Staaten zusammen arbeiten, denn Massnahmen, die ein Alpenland trifft, haben auch Einflüsse auf andere Alpenländer.

Aus diesem Grund haben Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und die Schweiz mit der Europäischen Union die so genannte Alpenkonvention unterzeichnet, damit die Alpenpolitik koordiniert und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden kann.

Die Ziele der Alpenkonvention bedeuten eine echte Herausforderung, ist es doch oft ziemlich schwierig, einen Kompromiss zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen zu finden. Das Hauptproblem für die föderalistische Schweiz lag bei den Verhandlungen zur Alpenkonvention jedoch im eigenen Land. Zu Beginn der Verhandlungen lehnten die Bergkantone die Konvention und die Protokollentwürfe ab mit der Begründung, sie seien zu "schutzlastig" und könnten ihre Existenzgrundlage gefährden (in der Schweiz geniessen die einzelnen Kantone grosse Freiheiten).

Um einem drohenden Referendum entgegen zu wirken arbeitete die Schweizer Regierung in der Folge mit den Kantonen zusammen und bemühte sich, deren Anliegen in die verschiedenen Protokolle (über Landnutzung, Naturschutz, Bergwälder, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Transport und Konfliktbereinigung) zu integrieren. Dank der Mitarbeit der Kantone wurde die Alpenkonvention schliesslich zu einem Vertragswerk, das sowohl den Schutz als auch die Nutzung der Alpen angemessen berücksichtigt.

Für die Schweiz trat die Konvention Ende April 1999 in Kraft.