Politik im Nebenamt
Die schweizerischen Parlamentsmitglieder sind keine Berufspolitiker/-innen. Sie treffen sich viermal jährlich während je drei Wochen im Plenum (so genannte Sessionen). Ausserhalb dieser Zeit kommen die Mitglieder der verschiedenen parlamentarischen Kommissionen regelmässig zu Sitzungen zusammen.
Die Arbeitsbelastung ist für die Parlamentsmitglieder also beträchtlich, wenn man bedenkt, dass die meisten hauptberuflich einer anderen Beschäftigung nachgehen. Darunter leidet manchmal die Effizienz, weshalb es immer wieder Stimmen gibt, die ein Berufsparlament fordern. Befürworter/-innen des Milizsystems betonen jedoch, dass Teilzeit-Parlamentarier/-innen näher beim Volk seien und durch ihre beruflichen Tätigkeiten wichtiges Fachwissen in die verschiedenen Diskussionen einbringen können. Als typisch schweizerischen Kompromiss gibt es Bestrebungen, zur Verringerung der Arbeitsbelastung den Parlamentsmitgliedern persönliche Mitarbeitende zur Verfügung zu stellen.
Neben der Arbeitsbelastung ist auch die Entlöhnung der Abgeordneten immer wieder ein Thema. Die Bezahlung hängt unter anderem von der Anzahl Tage ab, die im Dienste des Parlaments geleistet werden (z.B. Kommissionssitzungen, die neben den Plenarsitzungen während der Sessionen stattfinden. Wer in vielen Kommissionen sitzt, erhält dem entsprechend auch eine grössere Entschädigung). In der Schweiz verdient ein Parlamentsmitglied durchschnittlich 5'000 Franken monatlich, wenn man zur Grundentschädigung von sFr. 2'500.- noch die Taggelder dazurechnet.
Eine weitere Einnahmequelle sind Verwaltungsratsmandate. Auch diese sind oft umstritten, da sie zu Interessenkonflikten führen können. So gibt es sowohl Stimmen, die den Einsitz in Verwaltungsräten für Abgeordnete verbieten wollen als auch andere, die finden, das Einkommen der einzelnen Parlamentsmitglieder sei Privatsache.
Externe Links
- Datenbank der Ratsmitglieder seit 1848 Das Schweizer Parlament
