Gemeinden
Die Kantone setzen sich aus einzelnen Gemeinden zusammen. Eine Schweizerin oder ein Schweizer ist zuerst Bürger/-in einer Gemeinde und dadurch automatisch Bürger/-in eines Kantons und Schweizerbürger/-in. Für die Einbürgerungen sind die jeweiligen Wohngemeinden der Einbürgerungswilligen zuständig.
Es gibt Gemeinden mit nur 100-200 Einwohner/-innen. In mehr als der Hälfte aller Gemeinden wohnen weniger als 1000 Menschen. In den Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohner-/innen (4 % aller Gemeinden) lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung des ganzen Landes. Die durchschnittliche Gemeindegrösse in der Schweiz gehört europaweit zu den kleinsten: nur in Frankreich, Griechenland und Island sind die durchschnittlichen Einwohnerzahlen pro Gemeinde noch niedriger.
Wie die Kantone haben auch die Gemeinden ihre eigenen Behörden. Für einige Bereiche wie Sicherheit, Schulbildung, Gesundheit und Transport können sie von Kanton und Bund unabhängige Entscheide treffen. In jeder Gemeinde gibt es ausserdem eine so genannte Einwohnerkontrolle, welche Geburten, Heirat und Todesfälle registriert. Die Gemeinden sind ausserdem für die Erhebung der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zuständig.
In 90% der Gemeinden finden mindestens einnmal jährlich Gemeindeversammlungen statt, an denen die Stimmberechtigten über verschiedene Vorlagen entscheiden. In grösseren Gemeinden werden solche Entscheidungen einem von der Bevölkerung gewählten Parlament überlassen. Über das Budget können in jeder Gemeinde alle Stimmberechtigten entscheiden. In grösseren Gemeinden wird nicht an der Gemeindeversammlung, sondern an der Urne darüber abgestimmt.
Externe Links
- Statistik Schweiz: Gemeinden Bundesamt für Statistik
- Behördenverzeichnis: Gemeinden ch.ch - Das Schweizer Portal
