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Volksrechte

Plakat der Befürworter des Referendums zum Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum 1992 (in neuem Fenster)

Abstimmungsplakat der Referendumsabstimmung zum EWR-Beitritt 1992

"Diese Woche ist Abstimmung" - vor Abstimmungswochenenden werden so die Wahlberechtigten in vielen Gemeinden der Schweiz zur Teilnahme aufgefordert. (in neuem Fenster)

Erinnerungsplakat vor Abstimmungen© julia slater / swissworld.org

Die Bevölkerung hat zwei Möglichkeiten Gesetzesänderungen zu verlangen oder zu verhindern und somit direkt in die Politik einzugreifen:

Volksinitiative

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Änderung in der Verfassung verlangen. Gelingt es einem Initiativ-Komitee innerhalb von 18 Monaten, die Unterschriften von 100'000 Stimmberechtigten zu sammeln, kommt es zu einer Volksabstimmung. So war es beispielsweise möglich, dass die Schweizer Bevölkerung 1989 über die Abschaffung ihrer Armee abstimmen konnte, was sie ablehnte. Die meisten Initiativen werden jedoch abgelehnt.

Referendum

Ist ein Teil der Bevölkerung mit einem Beschluss des Parlamentes nicht einverstanden, kann ein Referendum ergriffen werden: gelingt es der Gegnerschaft dieses Beschlusses, innnerhalb von 100 tagen 50'000 Unterschriften zu sammeln (fakultatives Referendum), muss an einer Volksabstimmung darüber entschieden werden.

Ausserdem ist die Regierung gezwungen, die Bevölkerung über gewisse Beschlüsse abstimmen zu lassen, so zum Beispiel über Vorlagen, die eine Verfassungsänderung bedingen würden oder den Beitritt zu einer supranationalen Organisation zur Folge hätte (obligatorisches Referendum).

Damit eine Initiative oder eine dem obligatorischen Referendum unterstehende Vorlage gutgeheissen wird, muss sie sowohl von einer Mehrheit der Bevölkerung als auch der Kantone angenommen worden sein.