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Bundesverfassung von 1848

Siegel der Bundesverfassung von 1848

Siegel der Bundesverfassung von 1848© Federal Archives Bern

Die neue Verfassung wurde zu Beginn des Jahres 1848 entworfen, anschliessend von der Tagsatzung und kurz danach auch von den 22 Kantonen gutgeheissen.

Die neue Verfassung gab der Eidgenossenschaft eine zentralistischere Struktur, die viele Rechte und Pflichte, die bisher in der Kompetenz der Kantone lagen, an den Staat übertrug.

Die Abschaffung der Schranken, die früher den Personen-, Waren- und Geldverkehr erschwert hatten, ermöglichten nun ein wirtschaftliches Wachstum.

Die wichtigste Neuerung waren die Schaffung des Zweikammersystems (National- und Ständerat, deren Sitze in demokratischen Wahlen, an denen bis 1971 allerdings nur Männer teilnehmen durften, besetzt wurden) und des Bundesrats (bestehend aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern; das Amt des Bundespräsidenten wurde turnusgemäss jedes Jahr von einem anderen Bundesrat ausgeübt).

Die neue Verfassung gab den Bürgern auch verschiedene Rechte und Freiheiten, so z.B. die Presse- und Religionsfreiheit sowie die freie Wahl des Wohnorts.

Die neue Bundesversammlung trat am 6. November 1848 erstmals zusammen, wobei die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten Liberale waren. Zuerst wählte das Parlament die Regierung (sieben liberale Männer), wobei Jonas Furrer zum ersten Bundespräsidenten ernannt wurde und bestimmte Bern zur offiziellen Bundeshauptstadt.

In den darauf folgenden Jahren verabschiedete die Bundesversammlung eine Reihe von Gesetzen, welche die Verwaltung zentralisierten und vereinheitlichten. So übernahm der Bund die Verantwortung für das Postwesen, die Vereinheitlichung der Währung sowie der Masse und Gewichte. Weiter schaffte sie die internen Zölle ab, welche zu verschiedenen Handelsunterbrüchen zwischen den Kantonen geführt hatten.

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