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Untergebene und Alliierte

Die Beziehungen zwischen den Eidgenossen und anderen Teilen der heutigen Schweiz waren sehr unterschiedlich. Während einige Gebiete anderen vollständig unterworfen waren, genossen andere grosse Entscheidungsfreiheit und viel Macht.

Am wenigsten Freiheiten genossen die Gebiete, die als so genannte ‚gemeine Herrschaften’ verwaltet wurden. Konkret bedeutete dies, dass die Mitglieder der Eidgenossenschaft im Turnus Vögte entsandten, welche die gemeinen Herrschaften verwalteten.

Die städtischen Mitglieder der Eidgenossenschaft hatten ihre eigenen Untergebenen, z.B. Städte, die an ländliche Gebiete grenzten (Landschaften). Diese Landschaften verfügten z.T. jedoch über recht grosse Autonomie. Einige hatten sogar das Recht, ihre lokalen Behörden selbst zu bestimmen.

Andere Orte schlossen gemäss so genanntem Burgrecht Allianzen mit Städten, Klöstern oder einzelnen Adligen. Im Allgemeinen stellten die Alliierten den Städten Soldaten zur Verfügung und erhielten dafür Zutritt zu den städtischen Märkten. Dank dieses Systems konnte Bern seinen Einflussbereich in Richtung Westen ausdehnen.

Schliesslich gab es Gebiete, die als so genannte ‚zugewandte Orte’ galten. Die Entwicklung dieser Orte war sehr unterschiedlich: einige traten später als Vollmitglieder der Eidgenossenschaft bei, andere wurden zu Protektoraten.

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