Reichsunmittelbarkeit
Der Kaiser garantierte Uri und Schwyz Reichsunmittelbarkeit, das heisst diese Gebiete waren direkt dem Kaiser unterstellt.
Im Laufe der Zeit erhielten auch andere Gemeinden und Städte Reichsunmittelbarkeit. Dieser Status war sehr begehrt, da ohne lokale Zwischenherrscher die ansässige Bevölkerung ziemlich unabhängig über ihre Angelegenheiten bestimmen konnte.
Das Entwicklungsmuster war im ganzen Imperium ungefähr gleich. Die Schweiz war insofern eine Ausnahme, dass auch ländlichen Gebieten Reichsunmittelbarkeit gewährt wurde. Diese Gebiete wurden meist von Bauern bewohnt, die über eigenes Land verfügten (das sie selber urbar gemacht hatten) und von keinen Gutsbesitzern abhängig waren.

