Die Gesellschaft unter deutscher Herrschaft
Der deutsche Kaiser Konrad II., der die schweizerischen Territorien 1032 zusammen brachte, herrschte über weite Teile West- und Zentraleuropas. Die lokalen Herrscher waren jedoch sehr unterschiedlicher Herkunft: einige waren Mitglieder bedeutender Adelsfamilien, andere nichtadlige Gutsbesitzer, Äbte oder Bischöfe.
Nicht alle dieser Herrscher hatten die gleichen Rechte. Viele Rechte wurden den Einzelpersonen oder später den Gemeinschaften ohne lokale Vermittlung direkt vom Kaiser garantiert.
Die Rechte (Prägen von Münzen, Erheben von Zöllen, Durchführen von Märkten, Verwaltung der Gerichte), die den lokalen Machthabern blieben, verhalfen ihnen jedoch zu Reichtum.