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Frauenbewegung

Die Situation der Frauen verbesserte sich im Laufe des 20. Jahrhunderts allmählich, was die Rechte der Frauen betraf hinkte die Schweiz jedoch anderen westlichen Ländern hinterher.

Die Frauen erhielten erst 1971 das Stimm- und Wahlrecht auf nationaler Ebene zugestanden – so spät wie in keinem anderen europäischen Land (abgesehen von Liechtenstein). Relativierend muss hier noch erwähnt werden, dass in den anderen Ländern die Einführung des Frauenstimmrechts nicht an der Urne entschieden wurde.

Auch die nationale Regelung einer Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs liess lange auf sich warten. Zwar wurde bereits 1945 ein entsprechender Artikel in der Verfassung verankert, ein entsprechendes Gesetz jedoch erst im Jahre 2004 von einer Mehrheit der Stimmenden angenommen. Zuvor waren verschiedene Vorlagen, welche die gesamtschweizerische Einführung einer Mutterschaftsversicherung vorschlugen, an der Urne gescheitert.

In der Praxis erhielten zwar bereits vorher viele arbeitstätige Mütter während des Mutterschaftsurlaubs von ihren Arbeitgeber/-innen während einer gewissen Zeit einen Teil des Lohns ausbezahlt, dazu verpflichtet war jedoch niemand.

Da der Kanton Genf nicht mehr auf eine nationale Regelung warten mochte, führte er - als einziger Kanton - 2001 eine Mutterschaftsversicherung ein.

Seit dem 1. Juli 2005 erhalten nun erwerbstätige Mütter in der ganzen Schweiz während 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes 80% ihres Lohns ausbezahlt. Nicht erwerbstätige Mütter gehen jedoch nach wie vor leer aus.