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Menschliche Einflüsse

Naturnaher Damm an der Emme bei Burgdorf (in neuem Fenster)

Emme bei Burgdorf: das linke Ufer wird durch einen Damm geschützt, rechts bleibt der natürliche Lauf erhalten.© swissworld.org

Beinahe ein Viertel aller Wasserläufe in der Schweiz wurden als Schutz vor Überschwemmungen kanalisiert und begradigt. Viele einst zügig fliessende Flüsse des Unterlandes wälzen sich heute träge von Staumauer zu Staumauer. Damit wird der Gewässerlebensraum grundlegend verändert: So behindern beispielsweise die Mauern die Fischwanderung.

Auch an vielen Seeufern wurden Mauern und Dämme angelegt, die zwar vor Erosion schützen, aber auch die selbstreinigende Funktion der Seen durch wechselnde Wasserstände beeinträchtigen.  

Im 19. Jahrhundert wurde die Linth zwischen Walen- und Zürichsee kanalisiert. Die erste Jura-Gewässerkorrektion senkte die Wasserspiegel von Neuenburger-, Bieler- und Murtensee und schuf neue landwirtschaftliche Nutzflächen im Grossen Moos.

Doch ganz lassen sich damit die Gewässer nicht zähmen. Immer wieder erreignen sich Überschwemmungen nach Gewittern oder langanhaltenden Niederschlägen. 1977 und 1978 brachen an der Thur bei Hochwasser die Dämme, die Fluten richteten Millionenschäden an.

Zunehmend werden die Gewässerläufe natürlicher gestaltet. Mehr Raum für die Flüsse ist heute die Devise. Denn je mehr Überflutungsflächen man einem Fluss zugesteht, desto geringer wird das Risiko, dass er bei klimatischen Extremereignissen auch bebautes und intensiv genutztes Land unter Wasser setzt.

Inzwischen gibt es in der Schweiz eine Reihe von realisierten Hochwasserschutzprojekten, bei denen auch die Natur gewann. Doch die Umsetzung der neuen Philosophie steht erst am Anfang.

"Die Unglücklichen! Nicht nur sehen sie ihre schönsten Besitzungen in stinkende Moräste verkehrt; ihre eigenen Städte und Wohnungen sind eine Beute dieser schrecklichen Verheerung; sie schiffen in den Strassen ihrer Stadt herum; ein Fenster des ersten Stockwerks muss als Thüre ins Haus dienen."

 

Hans Konrad Escher (1767-1823), 1804 über die Bewohnerinnen und Bewohner von Walenstadt und Weesen.

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