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Schweizer Staatsbürger werden

Ich habe Schweizer Vorfahren - wie kann ich das Schweizer Bürgerrecht beantragen?

Wer neben dem schweizerischen Bürgerrecht noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt und im Ausland lebt, muss vor der Vollendung des 22. Altersjahr einer schweizerischen Behörde im Ausland oder Inland melden, dass das Schweizer Bürgerrecht beibehalten werden will. 

Wer es verpasst, sich bei den zuständigen Behörden zu melden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

Für eine Wiedereinbürgerung muss eine enge Beziehung mit der Schweiz belegt werden.

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Kann ich meine schweizerische Staatsangehörigkeit meinen Kindern weitergeben?

Kinder mit einem schweizerischen Elternteil sind automatisch Schweizer, sofern die Eltern verheiratet sind. Sie sind ausserdem automatisch Schweizer, wenn die Mutter Schweizerin ist.

Seit dem 1. Januar 2006 kann ein Kind mit einem Schweizer Vater, dessen Eltern aber nicht verheiratet sind, Schweizer werden, wenn es der Vater vor der Volljährigkeit anerkennt.  

Vor dem 22. Geburtstag kann ein Kind, von mindestens einem schweizerischen Elternteil ein Einbürgerungsgesuch stellen. Es ist notwendig, eine enge Beziehung zur Schweiz zu belegen sowie mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt zu haben.

Nach dem 22. Geburtstag wird ein allfälliges Einbürgerungsgesuch genau gleich behandelt wie von allen anderen gesuchstellenden Ausländerinnen oder Ausländern.

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Wann kann ich die Schweizer Staatsangehörigkeit beantragen?

Wer seit zwölf Jahren in der Schweiz wohnhaft ist – die zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr verbrachten Jahre in der Schweiz zählen doppelt – kann ein Einbürgerungsgesuch stellen.

Ausländische Ehepartner können eine Gesuch für die erleichterte Einbürgerung stellen, sofern sie in einer stabilen Ehe, die mindestens drei Jahre dauert, leben und insgesamt mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen. Die letzten zwölf Monate vor Gesuchstellung müssen am Stück in der Schweiz verbrachten worden sein. Wie alle Gesuchsteller müssen auch ausländische Ehepartner belegen, dass sie gut in der Schweiz integriert sind.

Das Initialgesuch wird vom Bundesamt für Migration geprüft. Wohnkanton und Wohngemeinde haben aber ihre eigenen Anforderungen. Die zu bezahlenden Gebühren unterscheiden sich von Wohnort zu Wohnort.

Die endgültige Entscheidung trifft die Wohngemeinde. In einigen Gemeinden entscheidet eine entsprechende Kommission, in anderen eine Abstimmung bei den Einwohnern der Gemeinde.

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Wie wird das Schweizer Bürgerrecht erworben?

Neben der Einbürgerung und der Adoption (nur bei unmündigen Personen) kennt die Schweiz den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Abstammung. Den Erwerb der Nationalität durch die väterliche oder mütterliche Abstammung nennt sich "ius sanguinis". Neben der Schweiz wenden auch Deutschland und Österreich bspw. dieses Recht an. In den USA, Kanada oder etwa in Australien geht der Erwerb der Staatsangehörigkeit auf das "ius soli", auf die Geburt im entsprechenden Land, zurück.

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Weitere Antworten aus der Bundesverwaltung

Veuillez nous communiquer votre adresse. Meilleures salutations
Guten Tag Da die ordentliche Einbürgerung Ihres Ehemannes nach Ihrer Heirat erfolgte, ist eine erleichterte Einbürgerung für Sie nicht möglich - es kommt nur eine ordentliche Einbürgerung in Frage. Da bei diesem Verfahren die kantonalen und kommunalen Behörden federführend sind, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Stellen Ihrer Wohnsitzgemeinde.   Freundliche Grüsse Abteilung Bürgerrecht des Bundesamtes für Migration   
Sofern Sie in den erwähnten drei Jahren ausschliesslich im Ausland gewohnt haben, können diese Jahre nicht angerechnet werden. Es zählt der tatsächliche Wohnsitz in der Schweiz. Dieser ist jeweils mittels Wohnsitzzeugnissen, die von der Einwohnerkontrolle des Wohnortes ausgestellt werden, zu belegen. Ob und wenn ja inwieweit in diesen drei Jahren Teilaufenthalte in der Schweiz angerechnet werden können, ist eine komplexe Frage und hängt nicht nur von der Praxis des Bundes, sondern auch von derjenigen desjenigen Kantons ab, in welchem das Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich direkt mit der kantonalen Bürgerrechtsbehörde, welche für Ihren Wohnkanton zuständig ist, in Verbindung zu setzen und die Frage der Wohnsitzberechnung in Ihrem Fall zu besprechen. Ihre Frage dürfte ohnehin auch einen Zusammenhang mit der Berechnung des kantonalen Wohnsitzerfordernisses haben.
Your case will be dealt with by the cantonal migration office. I suggest you contact them for explaining your case and further procedure. I do not quite now where the problem is. If the police thinks you are not properly married or that your marriage is a fake, they will have to contact the cantonal migration office to examnie the case. Any change in regard to your residence permit will have to told you with a legal decision that can be appealed against. So there is no reason to worry right now. Any decision will be dealt within the Swiss legal framework. We hope to have been of assistance. Sincerely Felix Trüb, Federal Office for Migartion felix.trueb@bfm.admin.ch    
  Dear Madam, Dear Sir, We received your e-mail. Please, address your request to the qualified Swiss representation for your place of residence. You will find the address on the link below:   http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps.html Best regards  
      Votre message nous est bien parvenu et nous vous en remercions. Nous vous prions toutefois de bien vouloir adresser votre demande à la représentation suisse compétente pour votre lieu de résidence. Vous trouverez l’adresse sur le lien ci-dessous :   http://www.eda.admin.ch/eda/fr/home/reps.html D 'autre part, vous pouvez revenir en Suisse à tous moments mais prière de nous envoyer votre nouvelle adresse par écrit. Meilleures salutations
Egregio signor Roganti, in riferimento alla sua e-mail le comunichiamo che se la naturalizzazione di sua moglie è avvenuta prima del 28.2.2006 non possiamo più avviare una procedura d'annullamento  in quanto è scaduto il termine. Per le naturalizzazioni tra il 1.3.2006 ed il 28.2.2011 il termine previsto dalla legge è di 5 anni per inoltrare una domanda d'annullamento (art. 41 LCit). Dal 1.3.2011 il termine è stato portato ad 8 anni come da lei menzionato. Voglia pertanto comunicarci i dati di sua moglie (nome, cognome e data di nascita). Provvederemo a farle avere notizie al suo indirizzo postale. Con i migliori saluti Divisione Cittadinanza P.Tuor  
Il n'y a pas de dispositions particulières pour l'acquisition de la nationalité suisse pour les réfugiés et les personnes majeures apatrides. Ce sont les dispositions de naturalisation ordinaire et facilitéee qui s'appliquent.
Guten Tag   Im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung erteilt der Bund nur die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist eine Voraussetzung für die nachfolgende Einbürgerung des Bewerbers in der Gemeinde und im Kanton. Gemeinde und Kantone kennen eigene, zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzungen (Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen). Wir bitten Sie daher, sich direkt mit den kantonalen Behörden in Verbindung zu setzen.   Sie können sich bezüglich der ordentlichen Einbürgerung und der zuständigen kantonalen Behörde in Genf (Kontaktadresse) auf unserer Internetseite www.bfm.admin.ch informieren. Freundliche Grüsse Abteilung Bürgerrecht  
  Dear Madam, Dear Sir, We received your e-mail. Please, address your request to the qualified Swiss representation for your place of residence. You will find the address on the link below:   http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps.html Best regards Federal Department of Justice and Police FDJP Federal Office for Migration FOM Section Naturalisation  

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