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Asyl in der Schweiz

Wie kann ich in der Schweiz Asyl beantragen?

Ein Asylgesuch kann mündlich oder schriftlich bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland, bei einem Grenzposten, einer Grenzkontrolle eines Schweizer Flughafens oder bei den Empfangs- und Verfahrenszentren für Asylsuchende in der Schweiz eingereicht werden.

Für das Asylgesuch gelten keine besonderen Formvorschriften, doch sollte das Gesuch wenn immer möglich mit Beweisen über die Bedrohung oder Verfolgung ergänzt werden. Wird das Gesuch beim Grenzübertritt gestellt, so informieren die Grenzposten das Bundesamtes für Migration (BFM).

Nach eingehender Prüfung entscheidet das Bundesamt für Migration (BFM) über das Asylgesuch und damit auch über den weiteren Aufenthalt oder die Rückkehr der Asylbewerberin oder des Asylbewerbers.

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