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Bevölkerung

Sprachrechte

In der Schweiz gibt es vier in der Verfassung verankerte Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Da nur eine sehr kleine Minderheit Rätoromanisch spricht, ist diese Sprache jedoch keine Amtssprache. Die Verfassung garantiert die Förderung derjenigen Landessprachen, die von Minderheiten gesprochen werden.

Die Tatsache, dass es in der Schweiz vier Landessprachen gibt heisst jedoch nicht, wie manchmal fälschlicherweise angenommen wird, dass alle Schweizerinnen und Schweizer vier Sprachen beherrschen.