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Bevölkerung

Stimmrecht

"Ein Stimmrecht für die Frauen? Was für eine lächerliche Idee! Die Frauenhirne sind kleiner als diejenigen der Männer, was beweist, dass Frauen weniger intelligent sind."

"Frauen neigen zu Extremismus und würden, falls sie ein Stimmrecht hätten, Kampagnen starten, ohne ihre Männer um Erlaubnis zu bitten. Ausserdem würde es die Gleichberechtigung nicht fördern, weil die Frauen wegen ihrer naturgegebenen Bescheidenheit während einer Schwangerschaft nicht stimmen würden, und da Frauen auf dem Land mehr Kinder bekommen als Städterinnen hätten letztere mehr politisches Gewicht. Und wenn Frauen sogar gewählt würden, wie erniedrigt müssten sich da die Männer fühlen, die gezwungen wären, selbst zu kochen..."

Mit solchen Argumenten wurde in der Schweiz gegen die Einführung des Frauenstimmrechts gekämpft. Dass in Neuseeland die Frauen bereits seit 1893 und in den meisten europäischen Ländern seit dem Ende des ersten Weltkriegs stimmen durften, beeindruckte in der Schweiz wenig. Auch das Ja zum Frauenstimmrecht der beiden Parlamentskammern 1958 nützte wenig: 1959 – mehr als 50 Jahre, nachdem die Finninnen das Stimmrecht erhalten hatten - verweigerten zwei Drittel der Schweizer Männer den Frauen die politische Mündigkeit.

Es ist nicht etwa so, dass die Frauen untätig auf ihre Rechte gewartet hätten. Das erste feministische Bündnis, das zivile Rechte und das Recht auf den Zutritt zu den Universitäten forderte, wurde 1868 gegründet. Es gab auch Stimmen, welche das Frauenstimmrecht bereits in der Verfassung von 1874 festhalten wollten. 1929 forderten eine Viertelmillion Schweizerinnen und Schweizer in einer Petition die Einführung des Frauenstimmrechts, die Forderung wurde jedoch ignoriert.

Das System der direkten Demokratie, das die Stimmberechtigten über Verfassungsänderungen entscheiden lässt, verhinderte eine frühere Einführung des Frauenstimmrechts. Die föderalistische Struktur verlieh gleichzeitig den Gemeinden relativ grosse Autonomie. Einige Gemeinden nützten diese Autonomie und ermöglichten den Frauen eine Beteiligung am politischen Geschehen. So führte beispielsweise eine kleine Gemeinde im Kanton Wallis 1957 das Frauenstimmrecht ein. Diesem Beispiel folgten schliesslich weitere Gemeinden und auch Kantone. In den 60-er Jahren waren deshalb immer häufiger Frauen in kantonalen und kommunalen Parlamenten und Regierungen anzutreffen. 1968 hatte Genf eine Bürgermeisterin, die jedoch bei eidgenössischen Abstimmungen nicht mitentscheiden durfte.

Als die Schweiz die Menschenrechtskonvention des Europarats unterschrieb, wollte sie dies mit dem Vorbehalt tun, dass die Gleichstellung der Geschlechter nicht für die Schweiz zu gelten habe. Der Protest war dann jedoch so gross, dass die Regierung ihre Haltung revidierte und eine neue Abstimmung zur Einführung des Frauenstimmrechts vorbereitete.

Am 7. Februar 1971 war es endlich so weit: zwei Drittel der stimmberechtigten Schweizer Männer entliessen mit ihrem Ja zum Frauenstimmrecht ihre Landsfrauen in die volle politische Mündigkeit.

Heute sind die Frauen in der Politik weiterhin untervertreten. Sie machen zwar 54% der Wahlberechtigten aus, in den Parlamenten und Regierungen waren sie sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene Ende der 90-er Jahre mit durchschnittlich weniger als 25% vertreten.

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