Gleichstellung
Die formelle Gleichstellung ist heute in der Schweiz zum grössten Teil erreicht. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist seit 1981 in der schweizerischen Verfassung verankert und 1988 wurde das Eidg. Büro für die Gleichstellung der Geschlechter eingerichtet.
Seit 1996 ist ein Gleichstellungsgesetz in Kraft, das unter anderem jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet.
Wenn man bedenkt, dass die Schweizer Frauen erst 1971 das Stimm- und Wahlrecht erhielten, haben sie in kurzer Zeit zumindest auf dem Papier viel erreicht. Die tatsächliche Gleichstellung wird jedoch durch viele Schwierigkeiten behindert.
Emilie Kempin-Spyri (1853-1901), die erste Dozentin an der Universität Zürich und die erste habilitierte Juristin der Schweiz, provoziert den ersten vom Bundesgericht behandelten Gleichstellungsfall: Ihre Klage, der damalige Artikel 4 der Bundesverfassung ("Alle Schweizer sind vor dem Gericht gleich") postuliere die Rechtsgleichheit von Frau und Mann, wird vom Bundesgericht als "ebenso neu wie kühn" abgewiesen.